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Wiederaufnahme des Schießbetriebs im Waldschießhaus
Ab dem 13.02.2025 ist wieder ein planmäßiger Schießbetrieb im Waldschießhaus möglich. Wie bisher findet der Schießbetrieb der Erlanger Jäger donnerstags zwischen 17:30 Uhr und 19:30 Uhr statt. Die Anmeldung erfolgt über unser Buchungsportal.
Es wird darauf hingewiesen, dass, aufgrund der behördlichen Anordnung der Stadt Erlangen, die Verwendung von bleifreier Munition am Schießstand "Waldschießhaus" außnahmslos untersagt ist.
Der Verzicht der Verwendung von bleifreier Munition ist vor jeder Buchung und bei Scheibenausgabe am Schießstand zu bestägigen. Da es sich um eine behördliche Anordnung handelt, sind auch Kontrollen vor Ort nicht ausgeschlossen. Wir bitten um Beachtung.
Der Keiler läuft wieder...

Nach Jahren des technisch bedingten Stillstandes durften wir nun nach erfogreicher Freigabe unsere auf den neusten Stand der Technik gebrachte Schießanlage "laufende Scheibe", uns Jägern besser bekannt als "Laufender Keiler", im Waldschießhaus in Betrieb nehmen. Wir freuen uns darüber nun allen Waidkameradinnen und Waidkameraden wieder die Übungsmöglichkeit auf bewegte Ziele zur Verfügung stellen zu können. Wir bitten um vorherige Anmeldung beziehungsweise Buchung des Standes über unser Buchungsportal
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes
Auf Grund des Art. 29 Abs. 5 Satz 1 und Art. 33 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 792-1-L) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Art. 11 des Gesetzes vom 22. April 2022 (GVBl. S. 102) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:
§ 1
Die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) vom 1. März 1983 (GVBl. S. 51, BayRS 792-2-W), die zuletzt durch Verordnung vom 1. Dezember 2023 (GVBl. S. 643) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 11a wird wie folgt gefasst: § 11a Jagdlicher Einsatz von Nachtsichttechnik
Bei der Jagd auf Schwarzwild, dem Haarwild unterfallendes Raubwild und Nutria dürfen künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels und Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, verwendet werden. Waffenrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
2. In § 18 werden der Nr. 1 die Wörter „Mink (Neovison vison)“ in einer neuen Zeile angefügt.
3. In § 19 Abs. 1 werden der Nr. 2 die Wörter „Mink (Neovison vison)“ in einer neuen Zeile angefügt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 17. Mai 2024 in Kraft.
München, den 23. April 2024
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Hubert A i w a n g e r , Staatsminister
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Aktuelles
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Willkommen bei den Erlanger Jägern
Die Jägervereinigung Erlangen e.V.
Der moderne Naturschutz muss dem bedrohlichen Rückgang der Tier und Pflanzenwelt entgegenwirken. Jäger haben noch eine enge Bindung zur Natur und tragen daher in Ihren Bereichen eine große Verantwortung. Unser Bemühen ist es durch Führungen im Haus der Erlanger Jäger (mit Lehrgarten) sowie der Veranstaltung ’’Tag der offenen Tür’’ den Kindern, Schülern und auch Erwachsenen, die Natur so nahe wie möglich zu bringen.
Eine der wichtigsten Aufgaben die wir uns gesetzt haben, ist der Schutz der Lebensräume. Unser Ziel ist es, noch verbliebene Lebensräume zu schützen und zu erhalten und wo sich Gelegenheit bietet, neue zu erschaffen.
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Sie sind nach Erlangen gezogen oder haben gerade Ihren ersten Jagdschein gelöst? Oder wollen einfach Mitglied in unserem Verein werden, weil Sie ganz persönliche Gründe dafür haben? Wir freuen uns über jeden Nachwuchs und ganz besonders, wenn Sie uns bei unseren Aktivitäten verstärken wollen.
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